Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Förderung von Lastenfahrrädern
Lastenfahrräder können einen zentralen Beitrag zur Verminderung von Lärm, Abgasen oder Staus leisten und sind damit ein weiterer, wichtiger Baustein der Klima- und Mobilitätswende. Mit der Einführung einer Lastenradprämie soll das Fahrrad als alternatives gewerbliches und privates Transportmittel in Brandenburg etabliert werden. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) unterstützt daher die Anschaffung von Lastenfahrrädern mit und ohne Elektroantrieb mit einem Fördersatz von bis zu 80 % .
Ziel des Förderprogramms
Durch die Verlagerung von Lastentransporten auf Lastenräder soll eine Verbesserung der Lebens-, Umfeld- und Umweltqualität sowie die Stärkung innovativer Anwendungen im Verkehrsbereich erreicht werden.
Wer wird gefördert?
- Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Brandenburg,
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts im Land Brandenburg,
- eingetragene Vereine mit Sitz im Land Brandenburg und
- Gewerbetreibende mit Geschäftssitz im Land Brandenburg.
Was wird gefördert?
Die Anschaffung und Inbetriebnahme:
- fabrikneuer Lastenfahrräder mit und ohne elektrischem Hilfsmotor einschließlich Fahrradcomputer
- mit Zuladung von mindestens 40 Kilogramm
- baulich einspurig oder mehrspurig
- zum Transport von Waren, Material und/oder Personen
- zur betrieblichen Nutzung vorrangig im Gebiet des Bundeslandes Brandenburg
Was wird nicht gefördert?
Alle weiteren, mit dem Lastenfahrrad im Zusammenhang
stehenden Ausgaben, wie beispielsweise Sonderausstattungen, Versand und Beratungs- oder Versicherungsleistungen,
- gebrauchte Lastenfahrräder
Hinweise zum Förderprogramm
Verfahren
- Antragsverfahren
Zuerst (vor dem Kauf!) beantragen Sie die gewünschte Förderung mit dem bereitgestellten Antragsformular. Denken Sie bitte daran, alle erforderlichen Unterlagen beizufügen und den Antrag zu unterschreiben.
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit der Information, ob Ihr Antrag in das Förderprogramm aufgenommen werden kann. Warten Sie in jedem Fall mit dem Kauf oder der Bestellung Ihres Lastenfahrrads bis Sie einen Bewilligungsbescheid erhalten haben.
- Bewilligungszusage
Wird Ihr Projekt vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung bestätigt und stehen Fördermittel im Haushalt zur Verfügung, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Je nach Antragslage kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen.
- Kauf des Lastenfahrrads oder E-Lastenfahrrads
Mit Erhalt des Zuwendungsbescheides können Sie nun Ihr Lastenfahrrad oder E-Lastenfahrrad kaufen. Sollte sich abzeichnen, dass der Kauf länger dauert und der im Zuwendungsbescheid angegebene Bewilligungszeitraum nicht eingehalten werden kann, informieren Sie unverzüglich die Bewilligungsbehörde.
- Mittelanforderung und Auszahlung der Zuwendung
Die Anforderung der Mittel soll umgehend nach dem Kauf erfolgen. Füllen Sie dafür das Formular Mittelanforderung / Verwendungsnachweis vollständig aus und unterscheiben Sie es. Legen Sie Kopien des Rechnungsbeleges und den Zahlungsnachweis bei. Die Mittelanforderung erfüllt gleichzeitig den Nachweis der Verwendung über die ausgereichte Zuwendung. Ein separater Verwendungsnachweis ist somit nicht erforderlich.